Wasserschäden an einem Flachdach - Wenn die Beweislage dünn ist


picture 1:Wasserschäden an einem Flachdach - Wenn die Beweislage dünn ist (von: SF-CONTROL GmbH) Es ist Sache des Gebäudebesitzers zu beweisen, dass ein Wasserschaden an einem fast zwei Jahrzehnte alten Flachdach infolge eines Sturms entstanden ist, bei dem Witterungs-Niederschläge in das Haus eingedrungen sein sollen. Das hat das OLG Saarbrücken mit Urteil vom 20.06. 2018 - 5 U 58/17 - entschieden.

Die Einschätzungen der Sachverständigen bewertete das Gericht so, dass die Annahme des Klägers, wonach sich das Flachdach beim Schadeneintritt in einem einwandfreien Zustand befunden hatte und der Wassereintritt daher nur durch den Sturm entstanden sein konnte, nicht haltbar war.

Auch eine durchgeführte Wartung und Teilreparatur von beschädigten Stellen änderte laut OLG nichts am grundsätzlich eingetretenen Altersverschleiß der gesamten Dachfläche. Im Ergebnis konnte der Kläger den Beweis, dass die Witterungsniederschläge nicht aufgrund altersbedingter Ablösung unter die Bitumenbahnen gelangt waren, nicht führen.

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SF-Control GmbH


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